Die Motorrad Fahrschule in Pulheim / Bergheim

Klasse A

Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung

 

Voraussetzung:

 

Mindestalter:

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

21 Jahre für Trikes

 Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B/A1 voraus. )

 

Einschluss der Klasse:

AM, A1 und A2

 

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb:

12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B)

6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

 

bei Erweiterung von Klasse A1 und Klasse A2 auf Klasse A:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers:

Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten



Führerschein A 80

Klasse A80 

Mit der Schlüsselzahl 80 im Führerschein kann man mit 24 Jahren, direkt offene Motorräder ohne Aufstiegsprüfung und Ausbildung fahren.

 

Voraussetzung:

 Mindestalter 21 Jahre (20 1/2 Jahre)

Mindestens Führerschein Klasse AM (ist in Klasse B enthalten)

 

 

WICHTIGE ECKPUNKTE DER A80 AUSBILDUNG

 

Auf einem Motorrad ohne Leistungsbeschränkung lernen und die Prüfung absolvieren.

 

Nach bestandener Praxisprüfung bis zum 24. Geburtstag nur Maschinen der Klasse A2 fahren.

 

Ab dem 24. Lebensjahr  direkt offene Maschinen fahren

 

VORTEILE:

 

ab dem  24. Lebensjahres direkt offene Maschinen fahren.

OHNE noch mal einen neuen Führerscheinantrag zu stellen. 

OHNE noch mal ein Fahrschule zu besuchen.

OHNE noch mal Fahrstunden zu nehmen.

OHNE noch mal eine Prüfung zu absolvieren direkt offene

Motorräder fahren. 

 



Klasse A2

Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg

 

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

 

Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B / A1 voraus.)

 

Einschluss der Klasse:

AM, A1

 

Theoretische Ausbildung:

Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

 

Ersterwerb: 

12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B): 

6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Praktische Ausbildung:

 Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

 

bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minute

Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Motorrad Ausbildung Bike to Bike vor den Toren Köln´s


Klasse A1 in der Fahrschule Brauweiler

Klasse A1

Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung

 

Voraussetzung:

Mindestalter 16 Jahre

 

Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

 

Einschluss der Klasse:

AM

 

Theoretische Ausbildung:

Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

 

Ersterwerb: 

12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T): 

6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten



Mofa & Roller

 

Mofa:

Mindestalter 15 Jahre Fahrerlaubnisklasse

kein Führerschein nötig, aber eine Prüfbescheinigung

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

 

Ausbildung:

theoretisch und praktisch, in der Schule oder Fahrschule

 

Prüfung:

theoretische Prüfung für Prüfbescheinigungserwerb

 

Kennzeichen:

Versicherungskennzeichen |  Haftpflichtversicherung

Helmpflicht

 

Roller: 

Führerscheinklasse M

Mindestalter: 16 Jahre

Fahrerlaubnisklasse: Führerscheinklasse

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

Hubraum des Motors maximal 50 cm³

 

Ausbildung:

Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule

 

Prüfung:

Theoretische und praktische Prüfung

 

Kennzeichen:

Versicherungskennzeichen | Haftpflichtversicherung

Helmpflicht

Ein Mann repariert das Fahrschulmotorrad der Fahrschule Wolf


Motorradfahren mit dem Auto Führerschein Klasse B196

Schlüsselzahl ,,196"

 

Voraussetzung:

Mindestalter 25 Jahre 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B (mindestens 5 Jahre)

 

Einschluss der Klasse:

Gleichzusetzen mit der Führerscheinklasse A1, jedoch kein Aufstieg auf höhere A Klassen möglich. Diese benötigen eine gesonderte Ausbildung.

 

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers, jedoch mindestens 5 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Grundfahraufgaben, innerhalb der Ortschaft, Landstraße und Autobahn

Der aufregendste Platz war schon immer in der Mitte


Leidenschaft, die man sehen und spüren kann und das seit mehr als 40 Jahren!