Klasse A
Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung
Voraussetzung:
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B/A1 voraus. )
Einschluss der Klasse:
AM, A1 und A2
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von Klasse A1 und Klasse A2 auf Klasse A:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers:
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Klasse A80
Mit der Schlüsselzahl 80 im Führerschein kann man mit 24 Jahren, direkt offene Motorräder ohne Aufstiegsprüfung und Ausbildung fahren.
Voraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre (20 1/2 Jahre)
Mindestens Führerschein Klasse AM (ist in Klasse B enthalten)
WICHTIGE ECKPUNKTE DER A80 AUSBILDUNG
Auf einem Motorrad ohne Leistungsbeschränkung lernen und die Prüfung absolvieren.
Nach bestandener Praxisprüfung bis zum 24. Geburtstag nur Maschinen der Klasse A2 fahren.
Ab dem 24. Lebensjahr direkt offene Maschinen fahren
VORTEILE:
ab dem 24. Lebensjahres direkt offene Maschinen fahren.
OHNE noch mal einen neuen Führerscheinantrag zu stellen.
OHNE noch mal ein Fahrschule zu besuchen.
OHNE noch mal Fahrstunden zu nehmen.
OHNE noch mal eine Prüfung zu absolvieren direkt offene
Motorräder fahren.
Klasse A2
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B / A1 voraus.)
Einschluss der Klasse:
AM, A1
Theoretische Ausbildung:
Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minute
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Klasse A1
Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse:
AM
Theoretische Ausbildung:
Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Mofa & Roller
Mofa:
Mindestalter 15 Jahre Fahrerlaubnisklasse
kein Führerschein nötig, aber eine Prüfbescheinigung
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Ausbildung:
theoretisch und praktisch, in der Schule oder Fahrschule
Prüfung:
theoretische Prüfung für Prüfbescheinigungserwerb
Kennzeichen:
Versicherungskennzeichen | Haftpflichtversicherung
Helmpflicht
Roller:
Führerscheinklasse M
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse: Führerscheinklasse
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubraum des Motors maximal 50 cm³
Ausbildung:
Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
Kennzeichen:
Versicherungskennzeichen | Haftpflichtversicherung
Helmpflicht
Schlüsselzahl ,,196"
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B (mindestens 5 Jahre)
Einschluss der Klasse:
Gleichzusetzen mit der Führerscheinklasse A1, jedoch kein Aufstieg auf höhere A Klassen möglich. Diese benötigen eine gesonderte Ausbildung.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers, jedoch mindestens 5 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Grundfahraufgaben, innerhalb der Ortschaft, Landstraße und Autobahn
Der aufregendste Platz war schon immer in der Mitte